Corona

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Besucher,

auch der Sport muss seinen Beitrag leisten, um das Corona-Virus einzudämmen bzw. dessen Verbreitung nicht zu fördern.

Daher hat der Vorstand unter Berücksichtigung der Corona Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalens und den Vorgaben der Stadt Euskirchen ein eigenes Schutzkonzept erstellt, dessen Einhaltung für alle Personen, die den Sportplatz betreten, verpflichtend ist!

Verbindliches Schutzkonzept Covid-19 Virus (Stand 28.05.2021)

  • Bei Covid-19 Krankheitssymptomen (z.B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- / Geruchssinn, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) ist das Betreten des Sportgeländes untersagt. Dies gilt auch für das Auftreten von Symptomen bei weiteren in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
  • Wenn in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Personen mit akuter SARS-CoV2 Infizierung bestand, ist das Betreten des Sportgeländes ebenfalls untersagt. Dies gilt auch für den Kontakt von weiteren in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen. Ausgenommen hiervon sind im medizinischen oder pflegerischen Bereich Tätige, bei denen im Rahmen ihrer Berufsausübung Kontakte mit infizierten Personen unvermeidlich sind.
  • Die folgende Tabelle zeigt auf, welche Aktivitäten auf der Sportanlage erlaubt sind. Ausschlaggebend ist die Einordnung des Kreises Euskirchens anhand des Gesundheitsministeriums (https://www.mags.nrw)

    Bei einer 7-Tages-Inzidenz über 100 gilt die Bundesnotbremse und verbietet allen Sport mit Ausnahme von kontaktfreiem Training von maximal 5 Personen plus einem Trainer bis maximal 13 Jahre.

  • Kinder unter 12 Jahren dürfen unabhängig von der Zuschauerregelung von einer Person desselben Hausstandes begleitet werden
  • Zuschauer, Begleitpersonen und alle weiteren Personen, die nicht aktiv zu einer Trainingsgruppe (Spieler oder Trainer) gehören, müssen sich beim Betreten des Sportplatzes mittels Luca-App ein- und beim Verlassen wieder auschecken.
  • Auf dem gesamten Sportgelände gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und es ist der Mindestabstand einzuhalten. Ausgenommen davon sind lediglich die Aktiven beim Aufenthalt auf dem Kunst- bzw. Rasenplatz während der Trainingseinheiten.
  • Die Trainingseinheiten sind so abzustimmen, dass auf einem Platz maximal 4 Trainingsgruppen gleichzeitig aktiv sind (ein Platzviertel je Trainingsgruppe), damit der Mindestabstand von 5 Metern zwischen verschiedenen Trainingsgruppen eingehalten werden kann.
  • Vor der ersten Trainingsteilnahme muss die vom Aktiven oder mindestens einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Erklärung zum Umgang mit Krankheitssymptomen vorliegen. Ist dies nicht der Fall, darf nicht am Training teilgenommen werden und der Sportplatz ist zu verlassen. Die unterschriebene Erklärung kann beim Trainer abgegeben werden und ist von diesem unverzüglich an einen der oben genannten Ansprechpartner weiterzugeben.
  • Ab einer Inzidenz über 50 dürfen die Trainingsmaterialien (Hütchen, Stangen, Pylonen, etc.) ausschließlich durch den/die Trainer berührt werden und die Materialgarage darf ausschließlich von Trainern betreten werden
  • Eine Trainingsgruppe darf den von ihr genutzten Platz erst dann betreten, wenn dieser von der vorigen Trainingsgruppe komplett verlassen wurde.
  • Wenn sich ein Aktiver auch nach Ermahnung nicht an die Maßnahmen hält, wird er vom Training ausgeschlossen und des Sportplatzes verwiesen (bei minderjährigen Aktiven hat der Trainer die Eltern vorab über den Sportplatzverweis zu informieren. Erst danach darf der Verweis ausgesprochen werden). Des Weiteren ist in jedem Fall der Verweis einem der oben genannten Ansprechpartner mitzuteilen. Bei wiederholten Verstößen ist ein Ausschluss vom Trainingsbetrieb für die Dauer der Gültigkeit dieses Schutzkonzeptes durch den Vorstand möglich.
  • Jeder Trainer hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Anwesenheitsliste zur Einhaltung der Vorschrift zur einfachen Nachverfolgbarkeit geführt wird. Dazu sind alle auf dem Sportplatz befindlichen Personen mit Name, Anschrift, Telefonnummer, Beginn und Ende der Anwesenheit zu erfassen. Die Anwesenheitsliste muss 4 Wochen lang gesichert aufbewahrt werden und ist auf Anforderung dem Vorstand bzw. dem Gesundheitsamt, Ordnungsamt, etc. auszuhändigen. Des Weiteren sind die Trainer dafür verantwortlich, dass das Schutzkonzept von allen Personen eingehalten wird.
    Bevor ein Training stattfinden darf, muss jeder Trainer durch seine Unterschrift die Anerkennung und Befolgung dieses Schutzkonzeptes bestätigen

Dieses Schutzkonzept gilt ab dem 28.05.2021 bis zur Veröffentlichung eines neuen Schutzkonzeptes oder der Aufhebung (beides ausschließlich durch den Vorstand).

Unsere Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz

Wolfgang Vohsen
Mail: .(at).
Tel:

Mischa Tinius
Mail: .(at).
Tel:

Lennart Freyberg
Mail: (at).
Tel:

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